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78/2009/EG: Fußgängerschutz

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78/2009/EG: Fußgängerschutz – was diese Homologation bedeutet

Die Verordnung (EG) Nr. 78/2009 regelt den Schutz von Fußgängern und anderen ungeschützten Verkehrsteilnehmern bei einem Frontalaufprall. Sie stellt Anforderungen an die Fahrzeugfront und an Frontschutzsysteme, also an Frontschutzbügel. Ein Bügel mit dieser Homologation wurde nach den Vorgaben der Verordnung genehmigt und trägt ein entsprechendes Genehmigungszeichen.

Praktisch bedeutet das: Aufbau, Werkstoff und Geometrie sind so ausgelegt, dass die Verletzungsgefahr begrenzt wird – typisch sind Rohrbügel aus Edelstahl mit definierten Radien und Abständen zur Karosserie. Die Genehmigung gilt jeweils für die im Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen; ein Bügel darf also nicht beliebig an anderen Modellen montiert werden. Prüfen Sie die Zuordnung über die Fahrzeugauswahl und bewahren Sie die mitgelieferten Unterlagen auf.

Häufige Fragen zur Homologation 78/2009/EG

Darf ich einen Frontschutzbügel ohne diese Genehmigung montieren?

Für Fahrzeuge, die unter die Verordnung fallen, sind ausschließlich genehmigte Frontschutzsysteme vorgesehen. Bügel ohne Genehmigung sind damit nicht für den öffentlichen Straßenverkehr in der EU bestimmt. Klären Sie Zweifelsfälle vor dem Anbau mit einer amtlich anerkannten Prüforganisation.

Muss der Bügel eingetragen werden?

Zum genehmigten Frontschutzsystem gehören Genehmigungszeichen und Montageanleitung. Ob darüber hinaus eine Änderungsabnahme erforderlich ist, hängt von Fahrzeug und Ausführung ab – maßgeblich sind die Angaben in den mitgelieferten Unterlagen.

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